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Eintrag lesengeschrieben von Holger Lübben am 18.10.2009 um 13:47:19 - als Antwort auf: Halterwechsel beim 07er-Kennzeichen von Artur Hi! Bestandsschutz bedeutet das man dir in deinem Wohnort die roten Kennzeichen zu deinem Wagen nicht wegnehmen darf. D.h. es kann dir im Extremfall sogar passieren das du selber Probleme bekommst wenn du in ein anderen Anmeldebezirk oder gar Bundesland wechselst und deinen 25 Jahre alten Wagen wieder auf ein rotes Kennzeichen anmelden möchtest. Mit Sicherheit aber wird ein neuer Besitzer in den meisten Bundesländern Schwierigkeiten haben den Wagen auf roter Nummer anzumelden. Das Vorhaben hängt aber sehr stark von der Umsetzung der Regelung im jeweiligen Bundesland und von der Umsetzung der Zulassungsstelle ab. Sehr oft hängt es sogar von der Tageslaune des Sachbearbeiters ab. (Du weisst ja mal verliert man und mal gewinnen die anderen ;-) ) Die genauen Bedingungen (und damit auch deine Frage bezüglich des Gutachtens) kannst du mit einem kurzen Anruf bei der Zulassungsstelle klären. Um jegliche Zweifel auszuräumen würde ich so'n Gutachten aber immer vorlegen - damit zeigt man ja das man sich um seinen Oldtimer kümmert ;-) Gruß Holger Antworten zu diesem Beitrag: |