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Eintrag lesengeschrieben von Artur am 16.10.2009 um 16:07:55 Hallo, mein 6er ist aktuell 25 Jahre alt und ist auf einem 07er-Kennzeichen (Bestandsschutz) zugelassen. Nun soll dieser in einem anderen Landkreis und einem anderem Halter zugelassen werden. Ist hier auch ein Gutachten nach §23 STVZO notwendig. Zum Zeitpunkt des Erhalts des 07er-Kennzeichens war ein Gutachten nicht notwendig. Antworten zu diesem Beitrag:
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